Bis zum 4.9.2020 können bei der Stadt Pohlheim Einwände und Anregungen geltend gemacht werden. Eine paar kleine Anregungen findet man hier:
Grundsätzlich
Die zusätzliche Versiegelung der Landschaft und vor allem von landwirtschaftlich genutzten Flächen findet NICHT meine Zustimmung.
Gebäude
Eine Höhe muss für alle Vorhaben im Bebauungsplan festgeschrieben werden. Alleine die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse bzw. der zulässigen Grundflächenzahl und Baumassenzahl ist nicht ausreichend.
Ich schlage vor, dass die Anzahl der Vollgeschosse im Mischgebiet auf 2 reduziert und eine Traufhöhe von 7 m festgelegt wird.
Für das Gewerbe- und das Industriegebiet muss ebenfalls eine Höhe festgelegt werden, ich schlage 13 m vor. Für das Industriegebiet muss zudem die Baumassenzahl auf 8 reduziert werden.
Die Ausrichtung der Gebäude im Industriegebiet muss so festgelegt werden, dass die Lärmemissionen in Richtung Autobahn entstehen.
Lärmschutz
Es ist darauf zu achten, dass Lärmbeeinträchtigungen der Wohngebiete in Garbenteich sowohl in Folge des vermehrten Verkehrs als auch der Produktion im Gewerbe- und Industriegebiet durch geeignete Maßnahmen vermieden werden.
Wenn die bestehende Landesstraße L 3131 nicht verlegt werden kann, ist sie zumindest so instand zu setzen, dass auch hier Lärm reduziert wird (Flüsterasphalt, Schlaglöcher und Schwellen beseitigen, Tempolimit z.B. 50 km/h). Ein zusätzlicher Lärmschutz für die Wohngebiete muss auch im städtebaulichen Vertrag festgelegt werden.
Ausgleichsmaßnahmen
Der Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft sollte im bzw. in der Nähe des zu erschließenden Gebiet selbst durch geeignete Maßnahmen erfolgen und nicht in einem anderen Kreis (Marburg-Biedenkopf). Alle Möglichkeiten sind durch weitere Festlegungen wie Regenwassernutzung, Nahwärmekonzepte o.ä., aber auch im städtebaulichen Vertrag (z.B. PV- Installationspflicht, CO2-Emissionsgrenzwerte) auszuschöpfen.
Art der Nutzung
Logistik und Schuttverarbeitung muss ausdrücklich ausgeschlossen werden, eine spätere Umwandlung in diese Richtung ebenfalls. Bezüglich der Auswahl der Gewerbeansiedlungen muss sich die Stadt Pohlheim ein Mitspracherecht sichern. Das Ziel der Schaffung von qualifizierten Arbeitsplätzen muss in geeigneter Form festgeschrieben werden (städtebaulicher Vertrag). Beim Wohnungsbau gilt dies auch für barrierefreie und bezahlbare Wohnungen (Sozialquote).
Die Einwände bis zum 4.9.2020 schriftlich beim
Magistrat der Stadt Pohlheim
Ludwigstraße 31
35415 Pohlheim
einreichen.